M.C. Entrümpelung GmbH

Vor der Besichtigung

Entrümpelung vorbereiten: Checkliste

Mit wenigen klaren Angaben vermeiden Sie Rückfragen und unvollständige Angebote. Diese Checkliste zeigt, was Sie sichern, notieren und vorab klären sollten.

Persönliche Vor-Ort-Besichtigung durch die M.C. Entrümpelung GmbH

1. Eckdaten vor der Anfrage notieren

Eine erste Einschätzung wird genauer, wenn die wichtigsten Rahmenbedingungen vollständig vorliegen. Eine perfekte Inventarliste ist dafür nicht nötig.

  • Objekt und Ort: Wohnung, Haus, Keller, Dachboden, Garage oder Gewerbefläche sowie vollständige Adresse.
  • Umfang: komplette Räumung oder nur einzelne Räume und Gegenstände.
  • Zugang: Etage, Aufzug, Treppenbreite, Laufweg und Parkmöglichkeit.
  • Frist: gewünschter Ausführungstermin sowie feste Übergabe-, Verkaufs- oder Kündigungstermine.
  • Besonderheiten: schwere Möbel, Einbauten, Akten, Elektrogeräte, Chemikalien, Feuchtigkeit oder vermutete Schadstoffe.
Fotos helfen bei der Vorbereitung, ersetzen aber nicht immer die Besichtigung. Bereiche mit Schimmel, Chemikalien, scharfen Gegenständen oder unbekannten Baustoffen sollten nicht nur für ein Foto betreten oder bewegt werden.

2. Persönliche und wichtige Dinge sichern

Bevor geräumt wird, sollten Gegenstände mit persönlichem, rechtlichem oder finanziellem Wert eindeutig getrennt sein. Verwenden Sie dafür einen verschlossenen Raum oder deutlich markierte Behälter, die nicht zum Auftrag gehören.

  • Ausweise, Urkunden, Verträge, Sparbücher und Versicherungsunterlagen
  • Schlüssel, Fernbedienungen und Unterlagen zu Fahrzeugen oder Immobilien
  • Schmuck, Bargeld, Sammlungen und Gegenstände, die geprüft werden sollen
  • Fotos, Briefe, Datenträger und persönliche Erinnerungsstücke
  • Medikamente und medizinische Dokumente

Bei Nachlassfällen sollte vorab feststehen, wer entscheiden darf und welche Gegenstände Angehörige behalten möchten. Zur Nachlassauflösung gehören deshalb häufig zusätzliche Abstimmungen.

3. Gewünschten Endzustand festlegen

„Entrümpelt“ ist nicht automatisch dasselbe wie „besenrein“, „demontiert“ oder „renovierungsbereit“. Im Angebot sollte stehen, welcher Zustand geschuldet ist.

  • Welche Möbel oder Einbauten bleiben im Objekt?
  • Sollen Teppiche, Lampen, Küchen oder Schränke demontiert werden?
  • Ist eine besenreine Übergabe vereinbart?
  • Werden Keller, Garage, Balkon und Außenbereiche mitgeräumt?
  • Wird ein Entsorgungsnachweis benötigt?

Auf der Seite Kosten einer Entrümpelung erklären wir, welche Faktoren den schriftlichen Festpreis beeinflussen.

4. Zugang und Termin absichern

Klären Sie Schlüssel, Ansprechpartner und Zufahrt spätestens vor der Ausführung. In Mehrfamilienhäusern können Hausordnung, Aufzugnutzung oder eine notwendige Haltezone relevant sein. Öffentliche Flächen dürfen nicht eigenmächtig reserviert werden.

Wenn der Auftrag aus der Ferne organisiert wird, sollte schriftlich feststehen, wer Zugang gewährt, Rückfragen beantwortet und die Übergabe abnimmt.

5. Angebot vollständig prüfen

Ein belastbares Angebot benennt den vereinbarten Umfang. Prüfen Sie nicht nur den Endpreis, sondern auch, welche Leistungen enthalten und welche Sonderfälle ausgeschlossen sind.

  • Räumen, Tragen, Transport und vereinbarte Demontagen
  • Entsorgung beziehungsweise getrennte Behandlung besonderer Materialien
  • vereinbarte Wertanrechnung mit nachvollziehbarem Betrag
  • Endzustand und Übergabe
  • Termin, Zahlungsweise und mögliche Zusatzkosten nur für vorab definierte Änderungen

Was Sie nicht vorschnell selbst bearbeiten sollten

Unbekannte Platten, alte Bodenbeläge, Kleber, Dämmstoffe oder Brandschutzmaterialien können besondere Gefahren bergen. Bei Asbestverdacht sollten Materialien nicht gebohrt, geschliffen, gebrochen oder bewegt werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin weist darauf hin, dass bei asbesthaltigen Materialien besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Fachquelle: BAuA – Hinweise für Privatpersonen bei asbesthaltigen Bauprodukten.