Materialien getrennt behandeln
Entsorgung bei einer Entrümpelung
Hausrat, Elektrogeräte und verdächtige Baustoffe gehören nicht in denselben Entsorgungsweg. Entscheidend sind Material, Zustand und mögliche Gefahren.
Fachlich geprüft von M.C. Entrümpelung GmbH · Stand: August 2026

Vermeiden, wiederverwenden, verwerten, beseitigen
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ordnet Maßnahmen grundsätzlich in dieser Reihenfolge: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und erst danach Beseitigung. Für eine Entrümpelung bedeutet das: Gegenstände und Materialien sollten nicht ungeprüft als einheitlicher Mischabfall behandelt werden.
Rechtsquelle: § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz – Abfallhierarchie.
Welche Gruppen getrennt betrachtet werden
- ✓Weiterzugebende Gegenstände: Was behalten, verschenkt, gespendet oder zur Wertanrechnung geprüft werden soll.
- ✓Holz, Metalle, Papier und weitere Wertstoffe: Trennung richtet sich nach Material und Annahmeweg.
- ✓Elektrogeräte: getrennte Sammlung; sie gehören nicht in Haus- oder Restmüll.
- ✓Batterien und Akkus: soweit gefahrlos möglich aus Geräten entnehmen und separat behandeln.
- ✓Farben, Chemikalien und unbekannte Stoffe: vorab melden und nicht mit normalem Hausrat vermischen.
- ✓Verdächtige Baustoffe: nicht bearbeiten; vor der Räumung fachlich klären.
Elektrogeräte separat erfassen
Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass Elektroaltgeräte getrennt gesammelt werden müssen und nicht in Haus-, Verpackungs- oder Restmüll gehören. Kommunale Sammelstellen und bestimmte Händler nehmen Altgeräte zurück. Welche Strecke im konkreten Auftrag genutzt wird, hängt von Gerät, Herkunft und regionaler Annahmestelle ab.
Fachquelle: Umweltbundesamt – Elektroaltgeräte.
Bei Schadstoffen nicht improvisieren
Alte Bodenbeläge, Kleber, Fassaden- oder Dachplatten können bei bestimmten Baujahren asbesthaltig sein. Verdächtige Materialien dürfen nicht einfach zusammen mit Möbeln demontiert oder zerbrochen werden. Die Klärung gehört vor die Ausführung.
Für solche Fälle bietet M.C. Entrümpelung GmbH eine gesonderte Prüfung über die Seite Asbestarbeiten nach TRGS 519 an. Erst danach lässt sich festlegen, wer welche Arbeit in welchem Schutzumfang ausführt.
Fachquelle: BAuA – zulässige Tätigkeiten an asbesthaltigen Bauprodukten.
Was im Angebot stehen sollte
Besondere Materialien, notwendige Trennung, Nachweise und ausgeschlossene Arbeiten sollten schriftlich benannt werden. Wenn sich erst während der Räumung ein unbekannter Sonderfall zeigt, muss dieser geklärt werden, bevor daran weitergearbeitet wird.
Weitere Preisfaktoren erläutert die Seite Was kostet eine Entrümpelung?.
